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Beratung
- Ermittlung arbeitsbedingter psychischer Belastungen und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG).
- Mitarbeiterbefragungen: Planung, Durchführung und Auswertung von quantitativen und qualitativen Befragungen. Präsentation der Ergebnisse und Entwicklung von Lösungskonzepten unter Berücksichtigung betriebsspezifischer Eigenheiten.
- Umgang mit psychisch auffälligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
- Notfall- und Krisenmanagement: Prävention und Handhabung traumatischer Ereignisse während der Arbeit.
- Supervision Ihres Führungsverhaltens mit detailliertem Feedback.
- Moderation von Workshops zu unterschiedlichen betrieblichen Themen.
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